Checkliste

Was tun bei einem Todesfall?

Hier haben wir für Sie die ersten wichtigsten Schritte zusammengestellt, die Sie in die Wege leiten müssen wenn Sie mit einem Todesfall konfrontiert sind

Wichtige Telefonnummern:

Notruf Blaulichtorganisationen: 112
REGA: 1414
 
24 h-Telefon Egli Bestattungen: +41 31 333 88 00

1. Arzt benachrichtigen

  • unverzüglich Hausarzt*in oder den Rettungsdienst (Notruf 112) benachrichtigen 
  • die/der Arzt/Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus (wenn es sich um eine natürliche Todesursache handelt)
  • in diesem Fall wird die Todesmeldung durch den ausgewählte*n Bestatter*in erstellt
  • andernfalls wird die/der Arzt/Ärztin die Polizei aufbieten und die Todesmeldung wird durch die Polizei erstellt
  • die/der Arzt/Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus
  • das Spital bzw. die Institution stellt die Todesmeldung aus und meldet den Tod ans zuständige Zivilstandsamt
  • die Blaulichtroganisationen (Notruf 112) müssen zwingend benachrichtigt werden
  • die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft und eine amtliche/n Arzt/Ärztin auf
  • in diesem Fall wird die Todesmeldung durch die Polizei erstellt

2. Bestatter*in kontaktieren

  • ein frühzeitiger Anruf bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ist sinnvoll
  • die Mitarbeiter*innen werden mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und erste entscheidende Fragen klären:
    Abholung, Aufbahrung (Zuhause / beim Friedhof / bei uns), Überführung ins Krematorium, u.a.
  • auch erhalten Sie Rat und Unterstützung, wenn Sie die verstorbene Person zu Hause aufbahren möchten
  • Egli Bestattungen ist rund um die Uhr für Sie erreichbar über unser 24 h-Telefon +41 31 333 88 00

3. Amtliches

  • innert zwei Tagen muss der Tod an das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt gemeldet werden
  • erforderlich für die Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Todesmeldung
  • falls vorhanden, wird auch das Familienbüchlein eingereicht
  • In der Regel wird die Familie hier durch den*die  Bestatter*in unterstützt, welche*r die Meldung macht
  • nach der Meldung an das Zivilstandsamt muss das Bestattungsamt des Bestattungsortes und das Erbschaftsamt der Wohngemeinde informiert werden
  • Auch diese Meldung wird den Angehörigen in der Regel durch das Bestatungsunternehmen abgenommen

4. Besprechung und Organisation

  • Art der Bestattung, Kremation oder Erdbestattung, Wahl der Grabart auf dem Friedhof
  • Wahl des Sarges, Einkleiden und Aufbahren der verstorbenen Person
  • Überführung des Verstorbenen mit Leichenwagen
  • Wahl einer Urne
  • Dekoration und Blumenschmuck
  • Buchung der Termine für die Trauerfeier und die Beisetzung
  • Koordination und Vermittlung mit einer Pfarrperson, Trauerredner*in
  • Vermittlung von Solisten und Musiker*innen für die Trauerfeier
  • Aufgabe der Todesanzeige in den Zeitungen nach Wahl
  • Begleitung bei der Trauerfeier und Beisetzung
  • Druck von Leidzirkularen, Danksagungen und vieles mehr

5. Würdiger Abschied

  • gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird die verstorbene Person am Sterbeort abgeholt
  • dieser Termin kann bald oder erst mehrere Tage nach dem Tod festgelegt werden
  • der*die Bestatter*in bereitet die verstorbene Person für die letzte Reise vor (Waschen & Ankleiden), sofern dies nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder der Trauerfamilie vollzogen wurde
  • beim Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person dürfen die Angehörigen dabei sein und mithelfen, sofern sie dies wünschen
  • wenn die verstorbene Person in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied nehmen zu können
  • im Bestattungsfahrzeug wird der Sarg in die Aufbahrungsräume des gewünschten Friedhofs, unseren eigenen Aufbahrungsraum oder direkt ins Krematorium überführt

Regelung der Erbschaft:

Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten. 
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).

Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. 

Die Bestattungskosten sind unabhängig davon durch den Auftraggeber zu begleichen. In der Regel sind dies die nächsten Verwandten, nicht die verstorbene Person. Die Übernahme der Bestattungskosten gehört zu den über den Tod hinausgehenden Pflichten der nächsten Verwandten. Auch dann, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Unter gewissen Bedingungen übernehmen einzelne Gemeinden die notwendigsten Kosten im Sinne einer «unentgeldlichen Bestattung».

Weitere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedigungen.